Die eidgenössische Berufsprüfung dient dazu, abschliessend zu prüfen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten über die Kompetenzen verfügen, die zur Ausübung einer anspruchsvollen und verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind.
Arbeitsgebiet
Bekleidungsgestalterinnen und Bekleidungsgestalter mit eidg. Fachausweis sind spezialisiert auf die Herstellung individueller Massbekleidung unter Berücksichtigung der Anforderungen und Bedürfnisse, welche an das Bekleidungsstück gestellt werden. Sie üben tätigkeiten aus wie Beratung, Recherche, Trendanalyse, Gestaltung, Visualisierung, Kalkulation, Arbeitsplanung sowie Herstellung von hochwertigen Bekleidungsstücken.
Bekleidungsgestalterinnen und Bekleidungsgestalter mit eidg. Fachausweis arbeiten in Couture-Ateliers und Fachgeschäften für individuelle Bekleidung, in Theaterschneidereien sowie Ateliers für Trachten-oder Pelzbekleidung. Zudem ist eine Tätigkeit im Bekleidungshandel und in der Bekleidungsindustrie möglich. Sie üben eine leitende Funktion aus oder unterstützen die Geschäftsleitung.