Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Jede Trägerschaft hat Anspruch auf zwei Delegierte, wobei maximal vier Delegierte möglich sind. Darüber hinaus ergeben 50 Ausbildungsverhältnisse der beruflichen Grundbildung Anspruch auf eine weitere Person als Delegierter. Die Delegiertenversammlung wählt die Präsidentin oder den Präsidenten sowie den Vorstand für jeweils zwei Jahre, bestimmen die Kontrollstelle und die Politik des Vereins und entscheiden über den Ausschluss von Mitgliedern oder Statutenänderungen.
Die Delegiertenversammlung wird mindestens einmal pro Geschäftsjahr vom Vorstand einberufen. Die Beschlüsse der Delegiertenversammlung werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Delegierten gefasst wobei Änderungen der Statuten einer Zweidrittels-Mehrheit bedürfen. Bei Stimmengleichheit gilt der Stichentscheid der Präsidentin oder des Präsidenten.
Vorstand
Der Vorstand des Vereins setzt sich aus je einer Vertretung der Trägerschaften sowie aus insgesamt einer Vertretung der Mitglieder mit Status "einfacher Mitgliedschaft" zusammen. Die Funktion des Vorstandsvorsitzes wird durch den Präsidenten ausgeübt. Der Vorstand des Vereins leitet unter dem Vorsitz des Präsidenten den Verein, bestimmt die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer (Geschäftsstellenleiter) und definiert und beaufsichtigt die Aufgaben der Geschäftsstelle.
Kontrollstelle
Die Delegiertenversammlung setzt eine unabhängige Kontrollstelle ein. Diese besteht aus zwei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied deren Amtszeit drei Jahre beträgt, wobei die Wiederwahl maximal zweimal möglich ist. Die Kontrollstelle prüft die Jahresrechnung und erstattet der Delegiertenversammlung Bericht.