Innerhalb des Berufes als Bekleidungsgestalterin oder Bekleidungsgestalter auf Stufe EFZ gibt es die folgenden fünf Schwerpunkte: Damenbekleidung, Herrenbekleidung, Pelzbekleidung, Kopfbedeckung und die Berufs- und Schutzkleidung. Der Schwerpunkt wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung festgelegt und im Lehrvertrag festgehalten.